Unsere Beratungsschwerpunkte

 

Rechtsanwalt Christian Hindahl und seine Kollegen beraten seit vielen Jahren erfolgreich zu allen Fragestellungen des Gesellschaftsrechts. Zu seinen Tätigkeitsschwerpunkten gehören die Beratung von Personen- und Kapitalgesellschaften, Organen einer Gesellschaft, Familienunternehmen sowie der Gesellschafter. Von der Gründung der Gesellschaft, über Streitigkeiten zwischen geschäftsführenden Organen und Gesellschaftern, der Umstrukturierung sowie dem Kauf und Verkauf von Unternehmen bis hin zur Liquidation – jeder Beratungsansatz ist individuell auf die verschiedenen Bedürfnisse seiner Mandanten angepasst.

 

Die Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften

 

Die unterschiedlichen Gesellschaftsformen müssen auf die Bedürfnisse eines Gründers zugeschnitten werden. Ein Start-Up-Unternehmen hat insoweit andere als ein am Markt etabliertes Unternehmen. Zudem richtet sich die Frage nach der Rechtsform danach, welche Rolle der Unternehmer in seinem Unternehmen spielen möchte: Will er alleine Handeln oder mit anderen in einer kooperativen Gemeinschaft? Möchte er sich als Investor betätigen und mit dem operativen Geschäft einen Dritten beauftragen? Steuerliche Aspekte sind zu berücksichtigen, ebenso ist die Gestaltung des Gesellschaftsvertrages von entscheidender Bedeutung. Das persönliche Lebensumfeld, die individuelle Lebensplanung des Gründers/Investors/Unternehmers ist ein weiterer nicht unwesentlicher Punkt bei der Vertragsgestaltung. Diese Fragen sind nur im intensiven Austausch der Beteiligten zu beantworten.

 

Beratung von geschäftsführenden Organen und Aufsichtsräten/Beiräten

 

Eine Gesellschaft wird durch ihre Organe vertreten. Bei einer GmbH ist der Geschäftsführer das vertretungsberechtigte Organ. Bei einer Aktiengesellschaft handelt der Vorstand und wird durch den Aufsichtsrat überwacht. Bei Familienunternehmen spielen auch Beiräte eine große Rolle, da diese mit Personen besetzt sind, die dem Unternehmer nahestehen und über Jahre die Entwicklung der Gesellschaft geprägt haben. Diese Organe haben unterschiedliche Aufgaben und Pflichten. Häufig gibt es Fragestellungen zu beantworten, ob sich das Organ mit einer bestimmten Handlung im Rahmen seiner Pflichten aufhält. Gerade in Krisensituation bedarf es hier frühzeitig der Hinzuziehung fachmännischen Rates, insbesondere, da hier ein schnelles Eingreifen durch Maßnahmen wie eine einstweilige Verfügung oder Arrest dringend geboten sein kann.

 

 


Beratung von Familienunternehmen

 

Familienunternehmen sind nicht an eine bestimmte Größe hinsichtlich der Beschäftigten oder des Umsatzes gebunden. Sie sind in allen Wirtschaftszweigen anzutreffen und müssen auch keine bestimmte Rechtsform besitzen. Über 90 Prozent aller deutschen Unternehmen sind familienkontrollierte Unternehmen. Mehr als die Hälfte aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse in Deutschland stammen von Unternehmen, die als Familienunternehmen gelten. Die Bedürfnisse dieser Unternehmen sind beispielsweise davon geprägt eine geeignete Nachfolgelösung zu finden. Häufig stehen auch steuerliche Fragen im Zentrum der Beratung, da die Regelungen zur Erbschaftssteuer oftmals eine große wirtschaftliche Bedrohung für Familienunternehmen darstellen.

 

 


Streitigkeiten innerhalb der Gesellschaft

 

Zerbricht das gegenseitige Vertrauen, so bleibt ein Streit zwischen den Gesellschaftern nicht aus. Informationsrechte oder die Überwachung der Geschäftsführung durch Sonderprüfungsverfahren stellen wichtige Rechte des Gesellschafters dar. So darf der Gesellschafter die Geschäftsführung zur Beantwortung von konkreten Fragen zur geschäftlichen Entwicklung der Gesellschaft befragen. Die Geschäftsführung muss diese Anfragen unverzüglich beantworten und kann auf Verlangen Einsicht in die Geschäftsunterlagen des Unternehmens gewähren. Diese Rechte können sogar im Bedarfsfalle gerichtlich durchgesetzt werden. Der Gesellschafter hat darüber hinaus die Möglichkeit zu beantragen, dass ein externer Sonderprüfer bestellt wird, der überprüft, ob die Geschäftsführung zum Schaden der Gesellschaft gehandelt hat. Streitigkeiten der Gesellschafter untereinander gehen in der Regel damit einher, dass ein Gesellschafter aus der Gesellschaft gedrängt werden soll oder ein Gesellschafter durch die Ausübung seiner Informationsrechte die anderen Gesellschafter zwingen will, einen möglichst hohen Preis für seinen Geschäftsanteil zu zahlen. Streitigkeiten unter Gesellschaftern bedeuten aber auch, dass die Gesellschaft u. U. nicht mehr zu steuern ist, da sich die Gesellschafter gegenseitig blockieren. Bei Streitigkeiten dieser Art empfiehlt es sich immer, rechtsanwaltlich unterstützen zu lassen. Nicht immer ist eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich. Auch im Rahmen von Gesprächen, kann eine gütliche Lösung möglich sein.

 

 

Veräußerung oder Kauf von Unternehmen

 

Eine Veräußerung oder der Erwerb eines Unternehmens (Mergers & Acquisitions) ist ein sehr komplexer Vorgang, der nach einem bestimmten Muster zu vollziehen ist. Der Start einer solchen Transaktion liegt häufig in einer vorzunehmenden Prüfung der Wertigkeit des Kaufgegenstandes (Due Dilligence). Ein Unternehmenskaufvertrag an sich ist in Deutschland zwar nicht an eine besondere Form gebunden, allerdings gibt es Regelungen, aus denen sich im Einzelfall die Notwendigkeit einer notariellen Beurkundung des Unternehmenskaufvertrages ergibt. Nach der Rechtsprechung kann die notarielle Beurkundung vermieden werden, wenn im Unternehmenskaufvertrag die einzelnen Vermögensbestandteile konkret benannt und komplett aufgelistet werden. Allerdings bedarf es hierzu einer lückenlosen Vertragsgestaltung, um das Risiko fehlender notarieller Beurkundung und Nichtigkeit auszuschließen. Zudem sind regelmäßig kartellrechtliche Fragen zu prüfen, insbesondere ob der Unternehmenskauf einer Anmelde- und Anzeigepflicht beim Bundeskartellamt oder der europäischen Kartellbehörde unterliegt (Fusionskontrolle). Der Vertragsgestaltung im Rahmen eines Erwerbs- oder Veräußerungsvorgangs kommt auch in steuerlicher Hinsicht entscheidende Bedeutung zu. So ist bei einer Transaktion neben der rechtlichen immer auch eine steuerliche Expertise hinzuzuziehen.

 

 

Umstrukturierung von Unternehmen

 

Die Umstrukturierung eines Unternehmens kann im Sinne einer Umwandlung also im Sinne eines Rechtsformwechsels geschehen. Die Motivation eines Rechtsformwechsels kann vielerlei Gründe haben. Die Umwandlung richtet sich in Deutschland in der Regel nach dem Umwandlungsgesetz (UmwG). Daneben können bei Bedarf aber auch Umwandlungen außerhalb des Umwandlungsgesetzes vorgenommen werden, z. B. Anwachsungen, Einbringungen (für diese gelten zivilrechtlich regelmäßig die Grundsätze der Sacheinlage) oder vereinsrechtliche Anfallsregelungen. Zu den Umwandlungen zählen die folgenden Rechtsinstitute: Verschmelzung, Spaltung (Abspaltung, Aufspaltung, Ausgliederung), Formwechsel und Vermögensübertragung. Je nach Zielrichtung und Zwecksetzung des Umwandlungsvorganges bestimmt das Umwandlungsgesetz als zivilrechtliche Folge die Gesamt- oder Sonderrechtsnachfolge.

 

Besuchen Sie uns unter: www.hshb-duesseldorf.de

 

 

 

Sie erreichen uns unter: 0211 - 56 94 210

Ihr Ansprechpartner Christian Hindahl

Persönlich, engagiert und individuell

 

Christian Hindahl ist Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht.

Er wurde 1971 in Bad Driburg geboren. Nach dem Abitur hat er Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld studiert. Studienaufenthalte führten ihn nach Sydney (Australien). Im Anschluss durchlief er Referen- dariatspositionen am Landgericht Wuppertal, in einer mittelständischen Anwaltskanzlei in Wuppertal sowie bei der Rechtsanwaltskanzlei Lette & Whittaker in Toronto (Kanada).

Seit 2000 ist Christian Hindahl als Rechtsanwalt zugelassen. Von 2000 bis 2003 arbeitete als freier Mitarbeiter in einer mittelständischer Kanzlei in Düsseldorf. Seit 2004 ist er in eigener Kanzlei tätig. Seit jeher ist es sein Anliegen, sich stets weiterzubilden, um seine Mandanten auf den neuesten Stand der Rechtsprechung zu beraten. So hat er neben seinen zwei Fachanwaltstiteln unter anderem erfolgreich am Fachanwaltslehrgang "Fachanwalt für Steuerrecht" teilgenommen.

Christian Hindahl ist Mitglied des Düsseldorfer Anwaltvereins e. V., der Arbeitsgemeinschaft Bank- und Kapitalmarktrecht im Deutschen Anwaltverein sowie der Deutschen Anwalts- und Steuerberatungsvereinigung für die mittelständische Wirtschaft e. V. Darüber hinaus ist er Vorstandsmitglied des traditionsreichen Düsseldorfer Eishockeyclubs, des DEG Eishockey e. V.